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Übernahme der Betreiberverantwortung

Die Betreiberverantwortung stellt die Rechtspflicht zum sicheren Betrieb eines Objekts mit Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit dar. Einerseits gehört dazu die Wartung, Prüfung und Instandhaltung aller technischen Anlagen sowie vom Gebäude selbst, andererseits die Verkehrssicherung der Immobilie.

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