Winterdienst bedeutet nicht nur zuverlässig alle privaten Flächen von Schnee- und Eis zu befreien und sicher betretbar zu machen, oft haben Immobilienbesitzer auch eine Schnee- und Eisräumpflicht gegenüber der Kommune für öffentliche Flächen. Für eine eindeutige Nachweisbarkeit dokumentieren wir jeden Einsatz. Selbstverständlich kümmern wir uns nach Ende der Winterzeit auch um die Beseitigung genutzten Streugutes und die Wiederherstellung eines einwandfreien Zustandes Ihrer Flächen.
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