Skip to main content

Energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen – Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes §74-78

7. Januar 2022 | SAUTER FM Insights

Energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen – Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes §74-78

Das Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes GEG Ende 2020 hat zu einer Klärung im Umgang mit der Energetischen Inspektion geführt. Nach etlichen Diskussionen um die Reduktion der Leistung ist die Energetische Inspektion von Klimaanlagen auch im GEG verankert und weiterhin alle 10 Jahre verpflichtend durchzuführen.

Erleichterungen in der Praxis

Das GEG schafft im Vergleich zur bisherigen Regelung aber auch spürbare Erleichterungen. So kann unter bestimmen Voraussetzungen das Stichprobenverfahren genutzt werden und damit die Anzahl der zu inspizierenden Anlagen reduziert werden.

Ganz entfallen darf die Inspektion, sofern die Klimaanlagen über ein Gebäudeautomationssystem mit Energiemanagement kontinuierlich überwacht und in der Effizienz überprüft werden. Die Auflagen an die MSR sind hoch gesetzt und werden bislang nur in seltenen Fällen erreicht. Was genau benötigt wird, lässt sich auch der GEFMA Richtlinie 124-5 entnehmen, die die Anforderungen an die Gebäudeautomation etwas ausführlicher darlegt. Nach Einführung des GEG ist für die Festlegung des individuellen Leistungsumfangs in jedem Fall ein etwas höherer Zeitaufwand erforderlich.

Die Wirkung der Energetischen Inspektion in der alltäglichen Praxis ist zweifelsohne vorhanden. Nach wie vor erbringt die Dienstleistung einen großen Beitrag bei der Reduktion des Energieverbrauchs und der Kosten. Kunden setzen die vorgeschlagenen Maßnahmen immer häufiger zeitnah um. Das zeigt wie wirtschaftlich die vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen tatsächlich sind. Technische Möglichkeiten und Einsparpotentiale bei Lüftungs- und Klimaanlagen sind Eigentümern im Allgemeinen nicht bekannt. Mit den Ergebnissen der Energetischen Inspektion tritt dann die positive Überraschung ein und eine Optimierung wird in Erwägung gezogen.

SAUTER unterstützt bei der Umsetzung

SAUTER unterstützt die im GEG§74 ermöglichte Befreiung von der Inspektionspflicht durch Einsatz intelligenter Regelungstechnik und Energiemanagement. Der Gebäudebestand zeigt, dass ohne ein fortlaufendes Monitoring mit Kennzahlenbildung, Leistungsbestimmung und automatischem Feedback zum Anlagenbetrieb die Gebäudeperformance weder erhöht noch über den Gebäudelebenszyklus auf hohem Niveau gehalten werden kann. Ein Ziel, das auch die EPBD 2018 anstrebt und in vielen Punkten begründet. Mit etwas mehr Sensorik und Analytik würde jederzeit Kenntnis zur Raumluftqualität, dem Frischluftwechsel und dazu erforderlichen Energieeinsatz bestehen.

Informationen die bislang kaum vorliegen und im Falle von Nutzungsänderungen, Änderungen an den Anforderungen an die Klimatisierung und für den energieeffizienten Anlagenbetrieb unerlässlich sind. Mit oder ohne entsprechender Sensorik – wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Energetischen Inspektion an Lüftungs- und Klimaanlagen gerne und zeigen Ihnen Einsparmaßnahmen im Detail auf.

Weitere Informationen zur Energetischen Inspektion GEG§74-78 erfahren Sie in unserem Flyer. Gerne beantworten wir Ihre weiteren Fragen zur Dienstleistung und Umsetzung.

Kommentare

    Schreiben Sie bitte einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

    Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
    Google reCAPTCHA privacy policy

    Load Google reCAPTCHA

    © 2024 Fr. Sauter AG Alle Rechte vorbehalten